Eignungsuntersuchung Sportbootführerschein
Jeder Bewerber, der die Prüfung für den Sportbootführerschein ablegen will, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen.
Vor der Untersuchung muss sich der Bewerber mit einem Personalausweis oder ähnlichem ausweisen.
Bei der körperlichen Untersuchung wird u.a. das Sehvermögen als auch das Hörvermögen getestet. Zum Ausschluss einer Zuckerkrankheit und von Herzerkrankungen sind eine Blutzuckermessung, Urinuntersuchung und ggf. ein EKG indiziert.
Wenn das Sehvermögen eingeschränkt ist muss der Eignungstest von einem Augenarzt, bei Einschränkungen des Hörvermögen vom HNO-Arzt (Hals-Nasen-Ohren-Arzt) durchgeführt werden.
Ihr Nutzen
Für eine sichere Freizeitgestaltung mit dem Sportbootführerschein ist der Eignungstest als sinnvolle Maßnahme vor dem Prüfungsantritt zu sehen.
Dieser Test dient der Sicherheit des Bewerbers selbst und anderer Personen.